Fledermäuse im Dachboden, hinter der Fassadenverkleidung oder im Rollladenkasten – und die Frage, wie man sie wieder loswird. Die ehrliche Antwort für Deutschland, Österreich und die Schweiz lautet: anders, als Sie vielleicht erwarten. Alle heimischen Fledermausarten sind streng geschützt, und die üblichen Hausmittel aus dem Internet sind nicht nur unwirksam, sondern strafbar.
Dieser Beitrag erklärt, was rechtlich gilt, was Sie tatsächlich tun dürfen, wen Sie einschalten, und wie Sie die Tiere dauerhaft an einen besseren Platz lenken.
Die Rechtslage in einem Satz
Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, streng geschützte Tiere zu töten, zu verletzen oder erheblich zu stören, und ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Fledermäuse fallen darunter, in Österreich und der Schweiz gilt Vergleichbares. Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten.
Praktisch heißt das: ein besetztes Quartier darf nicht verschlossen, ausgeräuchert, besprochen oder aufgeheizt werden. Auch das Zusetzen des Einflugs, während Tiere drinnen sind, ist eine Zerstörung der Ruhestätte – und schließt die Tiere ein.
Was Sie nicht tun dürfen
Im Netz kursieren Empfehlungen, die Sie rechtlich und tierschutzrechtlich in Schwierigkeiten bringen. Keine davon anwenden:
- Das Quartier aufheizen, um die Tiere zum Ausfliegen zu zwingen. Das tötet sie.
- Abwehrsprays, Phenol, ätherische Öle oder andere Reizstoffe ins Quartier sprühen.
- Einflugöffnungen verschließen oder vernetzen, solange Tiere anwesend sein können.
- Mit Lärm, Licht, Ultraschallgeräten oder Spiegeln dauerhaft stören.
- Tiere mit bloßen Händen anfassen oder einfangen.
Was Sie tun dürfen und sollten
1. Erst bestimmen, wer da ist und wie viele
Beobachten Sie in der Dämmerung, wo die Tiere ausfliegen, und zählen Sie grob mit. Eine Wochenstube mit Weibchen und Jungtieren ist ein anderer Fall als zwei Männchen in einem Rollladenkasten. Anzeichen sind Kot unter dem Einflug – trocken, krümelig, glänzende Insektenreste – und leise Rufe in der Abenddämmerung.
2. Den Zeitpunkt beachten
Zwischen etwa Mai und August sind Wochenstuben besetzt und die Jungen flugunfähig. In dieser Zeit darf am Quartier nichts verändert werden. Maßnahmen sind erst möglich, wenn die Jungen flügge sind und das Quartier verlassen ist, also im Spätsommer oder Herbst – und vor Beginn der Winterruhe.
3. Fachliche Hilfe holen, kostenlos
Rufen Sie die untere Naturschutzbehörde Ihres Kreises an, oder wenden Sie sich an den NABU beziehungsweise LBV. In vielen Regionen gibt es ehrenamtliche Fledermaus-Sachverständige, die kostenlos vorbeikommen, die Art bestimmen und sagen, was zulässig ist. Das ist der schnellste und günstigste Weg – und er hält Sie auf der richtigen Seite des Gesetzes.
4. Bauliche Maßnahmen nur außerhalb der Saison
Soll das Quartier dauerhaft aufgegeben werden, geschieht das mit fachlicher Begleitung: Einbahn-Ausflughilfen am Einflug, sodass die Tiere hinaus, aber nicht zurück können, anschließend Verschluss der Öffnung. Das ist genehmigungsrelevant und gehört in die Hände von Leuten, die es regelmäßig machen.
5. Ersatzquartier anbieten
Wird ein Quartier geschlossen, ist ein Ersatz in der Nähe vorgeschrieben oder mindestens dringend empfohlen – und er ist auch in Ihrem Interesse. Die Tiere bleiben in der Gegend, fressen weiter Insekten und sind nicht mehr im Dachboden. Ein richtig platzierter Fledermauskasten an der Hauswand oder an einem Mast ist genau dafür gedacht.
Warum Sie die Tiere eigentlich behalten wollen
Fledermäuse sind keine Schädlinge. Sie fressen Nachtfalter, Käfer, Zuckmücken, Mücken und eine lange Liste von Garten- und Kulturschadinsekten, und sie tun das jede Nacht in großer Zahl. Wer sie vom Dachboden in einen Kasten am Giebel umleitet, löst das Problem und behält den Nutzen.
Zum Kot: er ist trocken, geruchsarm und ein guter Dünger. Ein Brett oder eine Wanne unter dem Einflug fängt ihn auf und löst in vielen Fällen die eigentliche Beschwerde, ohne dass überhaupt etwas am Quartier verändert werden muss.
Und wenn eine Fledermaus im Zimmer sitzt?
Ruhe bewahren. Licht ausschalten, Fenster und Türen nach draußen weit öffnen, den Raum verlassen und eine halbe Stunde warten – in den meisten Fällen findet das Tier selbst hinaus. Fassen Sie es nicht mit bloßen Händen an. Muss es doch bewegt werden, nehmen Sie feste Handschuhe und eine Schachtel. Nach einem Biss oder Kratzer wenden Sie sich sofort an einen Arzt und an das Gesundheitsamt.
Kurz zusammengefasst
Nicht selbst vertreiben. Art und Zeitpunkt klären, die Naturschutzbehörde oder den NABU einschalten, bauliche Maßnahmen erst nach der Wochenstubenzeit und mit Begleitung, und ein Ersatzquartier bereitstellen. Das ist legal, es funktioniert dauerhaft, und es kostet in der Regel weniger als jeder Versuch auf eigene Faust.
Wenn Sie den Tieren gleich einen besseren Platz geben wollen: sehen Sie sich unsere Fledermauskästen an, und lesen Sie unseren Leitfaden zum Anbringen.